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   LAG Hessen, 30.06.2014 - 17 Sa 36/14   

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https://dejure.org/2014,32149
LAG Hessen, 30.06.2014 - 17 Sa 36/14 (https://dejure.org/2014,32149)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30.06.2014 - 17 Sa 36/14 (https://dejure.org/2014,32149)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30. Juni 2014 - 17 Sa 36/14 (https://dejure.org/2014,32149)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 20 Abs 1a MTV Nr. 2 Kabine (DLH)

  • IWW

    § 20 Abs. 1a MTV, §§ 20 Abs. 1a, 22 MTV, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. c ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 1, 3 ZPO, TVG § 1, § 162 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch tarifvertragliche auflösende Bedingung wegen dauerhafter Flugdienstuntauglichkeit bei bestehender Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifvertragliche auflösende Bedingungen; Keine zumutbaren Einsatzmöglichkeiten; Ablehnung eines Angebots als treuwidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen dauerhafter Flugdienstuntauglichkeit bei Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem Bodenarbeitsplatz

  • rechtsportal.de

    MTV Nr. 2 § 20 Abs. 1a
    Tarifvertragliche auflösende Bedingungen

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Tarifvertragliche auflösende Bedingungen sind restriktiv auszulegen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 542/89

    Tarifliche Weiterbeschäftigungspflicht eines fluguntauglich gewordenen Mitglieds

    Auszug aus LAG Hessen, 30.06.2014 - 17 Sa 36/14
    Tarifvertragliche auflösende Bedingungen wie die vorliegende sind zulässig, wobei diese Bestimmungen aber restriktiv dahin auszulegen sind, dass das Arbeitsverhältnis des dauerhaft flugdienstuntauglichen Arbeitnehmers nur dann endet, wenn für ihn auch keine zumutbaren Einsatzmöglichkeiten im Bodendienst mehr vorhanden sind (BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 185/07 - Volltext: juris; BAG 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 20; BAG 05. Juli 1990 - 2 AZR 542/89 - nv., juris; BAG 14. Mai 1987 - 2 AZR 374/86 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 12; vgl. auch Kammerurteil vom 29. August 2011 - 17 Sa 369/11 - nv., juris; Kammerurteil vom 01. September 2008 - 17 Sa 449/08 - nv.).

    Es ist auch richtig, wenn das Arbeitsgericht hierauf abgestellt hat, denn maßgebender Zeitpunkt für die Prüfung, ob ein freier Bodenarbeitsplatz zur Verfügung steht, ist der Zeitraum von der Feststellung der Flugdienstuntauglichkeit bis zum Ende der einzuhaltenden Auslauffrist (BAG 05. Juli 1990 - 2 AZR 542/89 - aaO).

    Hiernach gilt: Bietet im Fall der dauerhaften Flugdienstuntauglichkeit der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen angemessenen freien Arbeitsplatz an und lehnt dieser das Angebot ab, so gilt nach dem in § 162 BGB enthaltenen Rechtsgedanken, dass niemand aus einem von ihm treuwidrig herbeigeführten Ereignis Vorteile ziehen kann, die Bedingung, nämlich das Fehlen eines angemessenen freien Arbeitsplatzes, als eingetreten und das Arbeitsverhältnis damit nach Ablauf der Auslauffrist als beendet (BAG 05. Juli 1990 - 2 AZR 542/89 - aaO).

  • BAG, 11.10.1995 - 7 AZR 119/95

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch auflösende Bedingung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.06.2014 - 17 Sa 36/14
    Tarifvertragliche auflösende Bedingungen wie die vorliegende sind zulässig, wobei diese Bestimmungen aber restriktiv dahin auszulegen sind, dass das Arbeitsverhältnis des dauerhaft flugdienstuntauglichen Arbeitnehmers nur dann endet, wenn für ihn auch keine zumutbaren Einsatzmöglichkeiten im Bodendienst mehr vorhanden sind (BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 185/07 - Volltext: juris; BAG 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 20; BAG 05. Juli 1990 - 2 AZR 542/89 - nv., juris; BAG 14. Mai 1987 - 2 AZR 374/86 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 12; vgl. auch Kammerurteil vom 29. August 2011 - 17 Sa 369/11 - nv., juris; Kammerurteil vom 01. September 2008 - 17 Sa 449/08 - nv.).

    Dies gilt zumindest dann, wenn im Zeitpunkt der Feststellung der Flugdiensttauglichkeit für den Arbeitgeber absehbar ist, dass ein geeigneter Arbeitsplatz bis zum Ablauf der Auslauffrist oder unmittelbar danach zur Verfügung stehen wird (BAG 11. Oktober 1997 - 7 AZR 119/95 - aaO).

  • BAG, 16.10.2008 - 7 AZR 185/07

    Auflösende Bedingung - Fluguntauglichkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 30.06.2014 - 17 Sa 36/14
    Tarifvertragliche auflösende Bedingungen wie die vorliegende sind zulässig, wobei diese Bestimmungen aber restriktiv dahin auszulegen sind, dass das Arbeitsverhältnis des dauerhaft flugdienstuntauglichen Arbeitnehmers nur dann endet, wenn für ihn auch keine zumutbaren Einsatzmöglichkeiten im Bodendienst mehr vorhanden sind (BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 185/07 - Volltext: juris; BAG 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 20; BAG 05. Juli 1990 - 2 AZR 542/89 - nv., juris; BAG 14. Mai 1987 - 2 AZR 374/86 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 12; vgl. auch Kammerurteil vom 29. August 2011 - 17 Sa 369/11 - nv., juris; Kammerurteil vom 01. September 2008 - 17 Sa 449/08 - nv.).
  • BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 374/86

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Feststellung der Fluguntauglichkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 30.06.2014 - 17 Sa 36/14
    Tarifvertragliche auflösende Bedingungen wie die vorliegende sind zulässig, wobei diese Bestimmungen aber restriktiv dahin auszulegen sind, dass das Arbeitsverhältnis des dauerhaft flugdienstuntauglichen Arbeitnehmers nur dann endet, wenn für ihn auch keine zumutbaren Einsatzmöglichkeiten im Bodendienst mehr vorhanden sind (BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 185/07 - Volltext: juris; BAG 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 20; BAG 05. Juli 1990 - 2 AZR 542/89 - nv., juris; BAG 14. Mai 1987 - 2 AZR 374/86 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 12; vgl. auch Kammerurteil vom 29. August 2011 - 17 Sa 369/11 - nv., juris; Kammerurteil vom 01. September 2008 - 17 Sa 449/08 - nv.).
  • LAG Hessen, 29.08.2011 - 17 Sa 369/11

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Flugdienstuntauglichkeit - MTV Nr 1a

    Auszug aus LAG Hessen, 30.06.2014 - 17 Sa 36/14
    Tarifvertragliche auflösende Bedingungen wie die vorliegende sind zulässig, wobei diese Bestimmungen aber restriktiv dahin auszulegen sind, dass das Arbeitsverhältnis des dauerhaft flugdienstuntauglichen Arbeitnehmers nur dann endet, wenn für ihn auch keine zumutbaren Einsatzmöglichkeiten im Bodendienst mehr vorhanden sind (BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 185/07 - Volltext: juris; BAG 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 20; BAG 05. Juli 1990 - 2 AZR 542/89 - nv., juris; BAG 14. Mai 1987 - 2 AZR 374/86 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 12; vgl. auch Kammerurteil vom 29. August 2011 - 17 Sa 369/11 - nv., juris; Kammerurteil vom 01. September 2008 - 17 Sa 449/08 - nv.).
  • LAG Hessen, 19.12.2016 - 17 Sa 530/16

    Die Grundsätze zur erweiterten Darlegungslast bei unterbliebenen BEM gelten nicht

    Tarifvertragliche auflösende Bedingungen wie die vorliegende sind zulässig, wobei diese Bestimmungen aber restriktiv dahin auszulegen sind, dass das Arbeitsverhältnis des dauerhaft flugdienstuntauglichen Arbeitnehmers nur dann endet, wenn für ihn auch keine zumutbaren Einsatzmöglichkeiten im Bodendienst mehr vorhanden sind (BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 185/07 - juris; BAG 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 20; BAG 5. Juli 1990 - 2 AZR 542/89; BAG 14. Mai 1987 - 2 AZR 374/86 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 12; vgl. auch Kammerurteil vom 30. Juni 2014 - 17 Sa 36/14 - juris; Kammerurteil vom 29. August 2011 - 17 Sa 369/11 - juris; Kammerurteil vom 1. September 2008 - 17 Sa 449/08 - n.v.).

    Die Beklagte hat von sich aus - d.h. ohne dass die Klägerin sich auf eine bestimmte Weiterbeschäftigungsmöglichkeit berufen muss - umfassend - d.h. bezüglich aller freien Bodenarbeitsplätze im Unternehmen - konkret - d.h. unter genauer Darstellung des Arbeitsplatzes und der hierfür aus welchen Gründen geforderten Anforderungsprofile - für den Beurteilungszeitraum - d.h. ab Feststellung der dauerhaften Flugdienstuntauglichkeit bis zum Ende der einzuhaltenden Auslauffrist (BAG 5. Juli 1999 - 2 AZR 542/89 - a.a.O.; Kammerurteil vom 30. Juni 2014 - 17 Sa 36/14 - a.a.O.) - darzustellen, dass eine Beschäftigung der Klägerin auf diesem Arbeitsplatz nicht in Betracht kommt.

  • LAG Hessen, 01.02.2019 - 11 Sa 286/18

    Auflösende Bedingung; Bedingungskontrollklage; Flugdienstuntauglichkeit

    c) Die in § 20 Abs. 1a MTV Nr. 2 normierte auflösende Bedingung ist bei einschränkender Auslegung wirksam und führt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn für den dauerhaft flugdienstuntauglichen Arbeitnehmer keine zumutbaren Einsatzmöglichkeiten im Bodendienst vorhanden sind (vgl. BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 185/07 - Rn. 22; 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - zu1 b der Gründe; 5. Juli 1990 - 2 AZR 542/89 - zu II 1 der Gründe; 14. Mai 1987 - 2 AZR 374/86 - zu B II 3 b aa der Gründe; Hessisches Landesarbeitsgericht 19. Dezember 2016 - 17 Sa 530/16 - juris, Rn. 25; 30. Juni 2014 - 17 Sa 36/14 - juris, Rn. 15; 18. Dezember 2006 - 17 Sa 1137/06 - juris, Rn. 50).
  • LAG Hessen, 21.01.2021 - 11 Sa 924/20

    Anspruch eines flugdienstuntauglichen Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung im

    bb) Die Tarifvorschrift ist unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs der tariflichen Regelungen sowie ihres Zwecks gesetzeskonform dahin einschränkend auszulegen ist, dass das Arbeitsverhältnis nicht endet, wenn für den flugdienstuntauglichen Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Bodendienst besteht (vgl. BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 185/07 - Rn. 22; 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - zu1 b der Gründe; 5. Juli 1990 - 2 AZR 542/89 - zu II 1 der Gründe; 14. Mai 1987 - 2 AZR 374/86 - zu B II 3 b aa der Gründe; Hess. LAG 19. Dezember 2016 - 17 Sa 530/16 - juris, Rn. 25 ; 30. Juni 2014 - 17 Sa 36/14 - juris, Rn. 15 ; 18. Dezember 2006 - 17 Sa 1137/06 - juris, Rn. 50) .
  • LAG Hessen, 01.02.2019 - 11 Sa 134/18

    Auflösende Bedingung; Bedingungskontrollklage; Flugdienstuntauglichkeit

    Das Arbeitsverhältnis eines dauerhaft flugdienstuntauglichen Arbeitnehmers endet deshalb nach § 20 Abs. 1a MTV Nr. 2 nur dann, wenn für ihn auch keine zumutbaren Einsatzmöglichkeiten im Bodendienst vorhanden sind (vgl. BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 185/07 - Rn. 22; 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - zu1 b der Gründe; 5. Juli 1990 - 2 AZR 542/89 - zu II 1 der Gründe; 14. Mai 1987 - 2 AZR 374/86 - zu B II 3 b aa der Gründe; Hessisches Landesarbeitsgericht 19. Dezember 2016 - 17 Sa 530/16 - juris, Rn. 25; 30. Juni 2014 - 17 Sa 36/14 - juris, Rn. 15; 18. Dezember 2006 - 17 Sa 1137/06 - juris, Rn. 50).
  • ArbG Frankfurt/Main, 01.03.2016 - 24 Ca 3987/15
    Tarifvertragliche auflösende Bedingungen wie die vorliegende sind zulässig, wobei diese Bestimmungen aber restriktiv dahin auszulegen sind, dass das Arbeitsverhältnis des dauerhaft flugdienstuntauglichen Arbeitnehmers nur dann endet, wenn für ihn auch keine zumutbaren Einsatzmöglichkeiten im Bodendienst mehr vorhanden sind (BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 185/07 - juris; Hess. LAG 30. Juni 2014 - 17 Sa 36/14 - juris) .
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